Wer trägt die Maklergebühr?

Hier muss unterschieden werden, ob es sich um einen Verkauf oder um eine Vermietung handelt!

Beim Verkauf gilt: Seit dem 23.12.2020 ist das Gesetz zur Provisionsteilung in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll vor allem die privaten Immobilienkäufer entlasten, die bisher oftmals allein für die Maklerprovision aufkommen mussten. Käufer und Verkäufer werden nun, bis auf wenige Ausnahmen, nach der erfolgreichen Vermittlung zu gleichen Anteilen an den Kosten beteiligt. Zumindest dann, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Wenn Sie einmal ganz ehrlich darüber nachdenken, ist der Makler ja auch für beide Seiten tätig. Am Anfang steht die richtige Einwertung des Kaufgegenstandes. Auch muss der Verkauf gut vorbereitet werden: Sind wirklich alle benötigten Unterlagen vorhanden (Bauunterlagen, Genehmigungen, Energieausweis…) oder ist das Grundbuch etwa noch in den Abteilungen II und III belastet (müssen Löschungsbewilligungen eingeholt werden, fehlen Grundschuldbriefe, gibt es Rechte Dritter…), wie präsentiert man Ihr “Schätzchen” am Besten, für welche Zielgruppe eignet sich der Kaufgegenstand –  der Makler steht Ihnen von der Verkaufsvorbereitung bis zum Übergabetag mit Rat und Tat zur Seite.

Nicht unter die neue Provisionsteilung fallen Baugrundstücke und alle gewerblichen Immobilien sowie Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäuser sowie gemischt genutzte Objekte – egal, ob diese an  Verbraucher oder an gewerbliche Kunden vermittelt werden.

Ebenfalls fällt auch der Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an gewerbliche Kunden nicht unter die neue Regelung der Provisionsteilung.

Möchten Sie Ihre Immobilie aber vermieten, greift das Besteller-Prinzip. Hier ist eindeutig festgelegt worden: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch! Auf den ersten Blick fühlen sich Eigentümer von diesem Gesetz vielleicht benachteiligt. Aber auf den zweiten Blick, insbesondere nach den ersten zeitraubenden Besichtigungsterminen – ob die Mietinteressenten nun erschienen sind oder nicht – sieht das oft anders aus. Natürlich sind die mehrmaligen Zeitungsinserate oder Internetpräsentationen auf mehreren Plattformen ja auch nicht kostenlos! Sicher können Sie Ihre kostbare Zeit sinnvoller einsetzen und diese nicht alltägliche Arbeit an einen Profi abgeben und sparen dabei noch.

Sollte ein Mieter oder ein Käufer jedoch selbst einen Makler mit der Immobiliensuche beauftragen (ganz gleich ob es also um eine Anmietung oder einen Kauf geht), hat er in diesem speziellen Fall als „Besteller“ die Maklergebühr zu zahlen.