Energieausweis

Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Energieausweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Einem potenziellen Käufer oder Mieter ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags auszuhändigen.

Warum das so ist, sei schnell an einem einfachen Beispiel erklärt: Sicher wissen Sie so ziemlich genau, wieviel Kraftstoff Ihr Auto verbraucht. Dieser ausgewiesene Wert ist oft ein ausschlaggebendes Kriterium für die Kaufentscheidung.

Somit sollte auch der Käufer oder Mieter wissen, worauf er sich einlässt!

Er dient auch als eine optimale Basis für energetische Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude. Denn er weist die energetischen Schwachstellen des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen die Energiebilanz optimiert werden kann.